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   BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 636.94   

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https://dejure.org/1994,20433
BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 636.94 (https://dejure.org/1994,20433)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1994 - 9 B 636.94 (https://dejure.org/1994,20433)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 9 B 636.94 (https://dejure.org/1994,20433)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit - Fehlende Beherrschung der deutschen Sprache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 636.94
    Ebenfalls nicht durchzugreifen vermag die weitere Rüge, das Berufungsgericht sei mit seiner Auffassung, daß es auf die deutsche Volkszugehörigkeit der Eltern der Klägerin zu 1 nicht ankomme, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) abgewichen.

    Es kann dahinstehen, ob in dieser Weise überhaupt eine Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schlüssig begründet werden kann, weil jedenfalls der von der Beschwerde angenommene Rechtssatz in dem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.) auch nicht stillschweigend enthalten ist.

    Soweit die Beschwerde in dieser Hinsicht als rechtsgrundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Frage aufwirft, welche Bedeutung der fehlenden Beherrschung der deutschen Sprache bei der Beurteilung der Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen zukommt, ist diese durch das Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.) dahin geklärt, daß dies regelmäßig ein Umstand ist, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht.

  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 636.94
    Vielmehr kann nach dem Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67) auch bei Spätgeborenen, deren beide Elternteile deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 BVFG a.F. (jetzt § 6 Abs. 1 BVFG n.F.) sind, nicht ohne weiteres, insbesondere nicht ohne feststellbare Hinweise auf eine Prägung im Sinne des deutschen Volkstums, angenommen werden, daß die Volksdeutsche Bekenntnislage vermittelt worden ist.
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